
Hortanmeldung
Liebe Eltern,
wenn Ihr Kind an unserer Schule einen Platz erhalten hat und Sie an einem Hortplatz interessiert sind, füllen Sie bitte das Formular Hortanmeldung / Hortanmeldung PDF ausfüllbar aus und senden es uns postalisch oder per E-Mail zu.
Anschrift: Hort der Erich Kästner-Schule, Erfurter Straße 9, 04155 Leipzig
E-Mail: hort-erich-kaestner-schule@leipzig.de
Telefon: 0341 586145019
Nach dem Versand des Formulars, nehmen Sie für einen Termin zur Vertragsunterzeichnung bitte Kontakt mit uns auf. Kommt Ihr Kind in die zukünftige erste Klasse, dann erhalten Sie mit dem Schulaufnahmebescheid eine Einladung zu einer Kennlernrunde. Ihr Kind lernt dabei den zukünftigen Erzieher kennen, während die Eltern mit der Hortleitung den Hortvertrag abschließen.
Voraussetzungen für die Vertragsunterzeichnung:
Bitte bringen Sie folgende Dokumente zur Vertragsunterzeichnung mit:
- Personalausweis oder Reisepass inkl. Meldebescheinigung
Beide Sorgeberechtigte müssen vor Ort den Vertrag unterzeichnen und sich mit dem Lichtbildausweis identifizieren. Sollten Sie eine Aufenthaltsgenehmigung haben, benötigen wir auch diese. - Vollmacht
Wenn nur ein Elternteil den Termin wahrnehmen kann, muss dem anderen Sorgeberechtigten eine Vollmacht zur Vertragsunterzeichnung schriftlich erteilt werden, welche mitgebracht werden muss sowie eine Kopie des Personalausweises des Sorgeberechtigten. - Masernnachweis
Wir benötigen einen Nachweis der zweifachen Masernimpfung. Bitte bringen Sie den Impfausweis im Original mit. - Erklärung zur Einstufung und Geschwisterrabatt
Bitte füllen Sie die Erklärung zur Einstufung Familie/Alleinerziehende/Geschwister aus, unterzeichnen dies (beide Sorgeberechtigte) und bringen es zur Vertragsunterzeichnung mit. Bitte beachten Sie dazu auch dieses Schreiben. Falls Sie ältere Kinder im Hort haben, wird ein Geschwisterrabatt für das jüngere Kind gewährt. Sollte das ältere Kind einen anderen Hort besuchen, benötigen wir zudem eine Hortbescheinigung vom anderen Hort. - Alleiniges Sorgerecht
Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, muss der Nachweis anhand der Negativbescheinigung erbracht werden. - Hortpass
Bitte bringen Sie den vollständig ausgefüllten und von allen Sorgeberechtigten unterschriebenen Hortpass / Hortpass beschreibbar mit. - Ergänzungen zum Hortvertrag
Bitte lesen Sie sich die Ergänzungen zum Hortvertrag durch und bringen diese unterschrieben mit.
Bitte nehmen Sie folgende Dokumente vor Vertragsunterzeichnung zur Kenntnis:
- Benutzerregelung
Bitte lesen Sie die Benutzerregelung für Kindertageseinrichtungen, bevor Sie zur Vertragsunterzeichnung kommen. Sie ist Vertragsbestandteil. - Belehrung Infektionsschutz
Seit der Einführung der Impfpflicht gegen Masern, müssen Sie auch den Nachweis der erfolgten Masernimmunisierung vorlegen. Bitte nehmen Sie die Belehrung zum Infektionsschutz zur Kenntnis. - Hausordnung
Bitte nehmen Sie auch unsere Hausordnung zur Kenntnis. - Ermäßigung des Elternbeitrages
Sie können einen Antrag auf Ermäßigung des Elternbeitrages stellen. Die nötigen Informationen erhalten Sie hier.
Sie können Ihr Kind für 1 Std./Tag, 5 Std./Tag oder 6 Std./Tag anmelden. Der Frühhort ist von 06:00 Uhr bis 08:00 Uhr geöffnet und der Hort beginnt mit Schulende laut Stundenplan und endet 17.00 Uhr.
Dokumente in anderen Sprachen
Belehrung Infektionsschutz in englisch, russisch, arabisch, türkisch
Benutzerregelung in englisch, russisch, arabisch, türkisch
Weitere Sprachen auf Anfrage.
FAQs zur Hortvertrag
Vertrag & Betreuungszeiten
Was ist die Kennlernrunde?
Die Kennlernrunden finden in der Regel im Juni am Nachmittag statt. Dabei kommen Sie zusammen mit Ihrem Kind in den Hort. Ihr Kind hat dabei die Möglichkeit, den zukünftigen Erzieher bzw. die zukünftige Erzieherin kennenzulernen. Währenddessen schließen Sie als Eltern mit der Hortleitung den Vertrag ab. Bitte bringen Sie dazu alle auf dieser Seite genannten Unterlagen mit. Wichtig sind die Ausweise, Masernnachweis und ggf. die Aufenthaltsgenehmigung.
Sollten Sie an dem genannten Termin keine Zeit haben, melden Sie sich bitte zügig bei der Hortleitung. Pro Klasse gibt es in der Regel 3 Termine (pro Termin werden ca. 8-10 Familien eingeladen).
Welche Betreuungszeiten gibt es? Ist die Ferienbetreuung abgedeckt?
Die Stadt Leipzig bietet folgende Verträge an:
– 1 Stunde am Tag/5 Stunden in der Woche
– 5 Stunden am Tag/25 Stunden in der Woche (normale Betreuung mit Früh- oder Späthort)
– 6 Stunden am Tag/30 Stunden in der Woche (inkl. Früh- und Späthort)
Bei 25/30-Stunden ist eine vollumfängliche Ferienbetreuung mit abgesichert. Bei 5-Stunden darf Ihr Kind auch nur 5 Stunden pro Wochen in den Ferienhort kommen.
Wie lange läuft der Vertrag?
Der Vertrag wird in der Regel bis zum 31.07. des Jahres geschlossen, in dem Ihr Kind die Grundschule verlässt. Wird Ihr Kind im Jahr 2026 eingeschult, so läuft der Vertrag bis zum 31.07.2030. Der Vertrag kann bei Bedarf bis zum Ende der Sommerferien verlängert werden oder mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende früher gekündigt werden.
Bis wann muss ich mein Kind abholen?
Der Hort hat bis 17 Uhr geöffnet (in den Ferien i.d.R. bis 16:30). Bitte planen Sie Ihre Abholzeit so ein, dass Sie 17:00 die Einrichtung mit Ihrem Kind verlassen haben.
Bei wiederholter Überschreitung der Öffnungszeit können zusätzliche Kosten auf Sie zukommen.
Kann ich die Betreuungszeit ändern?
Ja. Mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatswechsel kann die Betreuungszeit angehoben oder abgesenkt werden. Wenden Sie sich dazu an die Hortleitung.
Wann muss der Vertrag geändert werden?
Ein Änderungsvertrag erfolgt bei:
- Umzug
- Namensänderung (z.B. bei Heirat)
- Änderung der Familienverhältnisse (z.B. Wechsel von alleinerziehend zu „Familie“)
- Wechsel des Hauptwohnsitzes des Kindes (z.B. wenn Ihr Kind vom Vater zur Mutter zieht)
- Änderung der Betreuungszeit
- Verlängerung des Hortvertrages bei Befristung (z.B. Verlängerung des Aufenthaltstitel)
Bitte kommen Sie selbstständig auf die Hortleitung zu. Gemäß Benutzerregelung haben Sie eine Mitwirkungspflicht.
Wie melde ich mein Kind für den Ferienhort an?
Sie erhalten ca. 4-5 Wochen vor den Ferien einen Anmeldezettel. Auf diesem geben Sie die gewünschten Betreuungstage und -zeiten an. Wichtig: Sollte Ihr Kind trotz anmeldung doch nicht den Hort besuchen, informieren Sie uns bitte. Entweder vorab per E-Mail/Telefon oder direkt morgens per Telefon 0341/5861450-41.
Kosten & Abrechnung
Welche Kosten entstehen für die Hortbetreuung?
Die aktuellen Beiträge können Sie hier nachlesen.
Gibt es eine Geschwisterermäßigung?
Ja. Bei Verträgen über 25 & 30 Stunden wird der Geschwisterrabatt für das jeweils jüngere Kind gewährt. Das 3. Kind ist beitragsbefreit.
Wie erfolgt die Abrechnung?
Die Beiträge werden monatlich per SEPA-Lastschrift von Ihrem Konto abgebucht.
Gibt es eine Ermäßigung?
Ja. Unter Umständen übernimmt die Stadt Leipzig die Hortbeiträge. Den Antrag finden Sie hier.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Zahlungsschwierigkeiten habe?
Bitte wenden Sie sich bei allen finanziellen Angelegenheiten an elternbeitrag@leipzig.de
Wir als Hort sind für finanzielle Angelegenheiten kein Ansprechpartner.
Ihnen fehlt etwas? Wenden Sie sich gerne an die Hortleitung: 0341/586 1450-19 oder hort-erich-kaestner-schule@leipzig.de