Ferienfahrt
Unsere Ferienfahrten
Zweimal im Jahr heißt es: Koffer packen und los! In den Winter- und Sommerferien fahren wir jeweils eine Woche gemeinsam weg. Mit dabei sind Kinder der 1. bis 4. Klasse – eine bunte Mischung, die für lebendige Gruppen und viele neue Freundschaften sorgt. Spiel, Abenteuer, Ausflüge und gemeinsame Erlebnisse machen die Ferienfahrten jedes Mal zu etwas Besonderem.

Sommerferienfahrt
Die Sommerferienfahrt geht vom 13.07. bis zum 17.07.2026 ins KiEZ Querxenland.
Die Kosten belaufen sich auf ca. 270€ inkl. Vollverpflegung, Bettwäsche, Bustransfer und verschiedener Aktivitäten. Eventuell entstehende Restgelder werden ausgezahlt.
Frau Walther, Frau Liebert und Frau Tauche begleiten diese Ferienfahrt.
Die Anmeldung zur Winterferienfahrt findet vom 13.04. (6:00 Uhr) bis zum 26.04.2026 (23:59 Uhr) über unser Online-Formular statt.
Bis Mitte Mai erhalten Sie dann eine Rückmeldung von uns.
FAQs zu den Ferienfahrten
Wie kann ich mein Kind für die Ferienfahrt anmelden?
- Bitte nutzen Sie das auf dieser Seite bereitgestellte Anmeldeformular.
- Die Anmeldung ist nur innerhalb eines begrenzten Zeitraums möglich. Infos dazu finden Sie auf der aktuellen Seite.
- Nach Ende des Anmeldezeitraums werden alle Anmeldungen geprüft und die Teilnehmergruppe zusammengestellt.
- Mit der Anmeldung erklären Sie Ihr verbindliches Interesse. Die endgültige Auswahl der teilnehmenden Kinder erfolgt durch die Fachkräfte nach internen Kriterien.
- Eltern der ausgewählten Kinder erhalten anschließend einen Teilnehmervertrag mit Zahlungsfrist sowie weiteren wichtigen Informationen.
- Einige Wochen vor der Ferienfahrt laden wir zu einem Elternabend ein, bei dem der Ablauf und offene Fragen besprochen werden.
Können die Kosten für die Ferienfahrt vom Sozialamt oder Jobcenter übernommen werden?
Ja, unter besonderen Umständen können die Kosten getragen werden. Sie müssen einen Antrag auf Bildung und Teilhabe bei der Stelle stellen, von der Sie Leistungen beziehen (Jobcenter/Sozialamt). Anbei finden Sie die Formulare Anlage BuT 1 (Jobcenter) und den Globalantrag (Sozialamt). Das Sozialamt benötigt zusätzlich zum Globalantrag noch die Bestätigung Anlage BuT 1.
Der FAQ-Bereich wird kontinuierlich ausgebaut. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Hortleitung.
